Ärztliche Schweigepflicht

Alle Informationen, die wir von Personen bekommen, welche einen Führerschein
erwerben wollen, unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Dies
bedeutet, dass wir keinerlei Informationen an Behörden oder sonstige Stellen
weitergeben dürfen, auch wenn dies schwerwiegende Krankheiten betrifft.